Das Ende der Versammlungsfreiheit: Kerstin Köditz und Juliane Nagel (Mitglieder des Landtages), Raik Höfler (Rechtsanwalt), Tim Detzner (Praktiker & Experte)
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https://www.youtube.com/watch?v=Osy7XvFyP5I&t=7s
Veranstaltet von der Linksfraktion im Sächsischen Landtag
CDU, SPD und Grüne einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf, das Versammlungsgesetz in Sachsen »bis 2021 praxisgerechter und verständlicher« zu gestalten. Nach Jahren der Untätigkeit liegt nun ein Entwurf der sächsischen Regierungskoalition vor. Dieser am 1. September 2024, dem Tag der Landtagswahl im Freistaat, in Kraft treten. Kritik am neuen Versammlungsgesetz gibt es bereits schon jetzt: Der Leipziger Rechtsanwalt Raik Höfler sagte dem kreuzer: »Der Gesetzentwurf atmet den Geist einer staatlichen Kontrolle und Reglementierung, welche dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit fremd ist.«
Das »Komitee für Grundrechte und Demokratie« meint, dass die Versammlungsfreiheit so stark eingeschränkt werden würde, dass sie nicht mehr ausgeübt werden kann.
Im Gesetzesvorschlag werden die gefahrenabwehrrechtlichen Eingriffsbefugnisse der Polizei massiv ausgeweitet. Die bundesweit einmalige Regelung zur systematischen Überprüfung der Daten von ehrenamtlichen Ordner*innen bei bestimmten Versammlungen ist dafür nur ein Beispiel. Generell ordnet der Gesetzentwurf die Versammlungsfreiheit dem Polizeirecht unter und höhlt das Grundrecht aus.
Nach einem öffentlichen und internen Anhörungsprozess wurde der Gesetzentwurf Anfang 2024 mit geringfügigen Änderungen ins parlamentarische Verfahren gegeben.
Wurde das Gesetz nach den geäußerten Kritiken noch verändert? Worauf müssen sich Veranstalter*innen von Versammlungen in Zukunft einstellen? Und welche Möglichkeiten gibt es, Protest gegen das neue Versammlungsgesetz auf die Straße zu tragen, um es doch noch zu stoppen?